ULTRALEICHTSCHEIN MIT KLASSENBERECHTIGUNG UL-A

(aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge)

 

Der Ultraleichtschein mit der Klassenberechtigung UL-A berechtigt seinen Inhaber als verantwortlicher Pilot auf UL-Flugzeugen im nichtgewerblichen Luftverkehr zu fliegen.

Ausbildungsumfang:

  • Theorie im Umfang von 107 Stunden (50% können mittels Selbststudium absolviert werden)
  • Praktische Ausbildung auf Ikarus C42, mindestens 30 Stunden Flugausbildung, davon 10 Stunden im Alleinflug
  • Anforderung:

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Funksprechzeugnis der Klasse BFZ, EFZ oder AFZ
  • Das Funksprechzeugnis wird auch von UL-FLUG angeboten. Kurse hierfür werden individuell abgehalten.

    Anrechnung von Kenntnissen und Lizenzen für die Ausbildung:

    Dies ist sowohl theoretisch, wie auch praktisch möglich und seitens der Behörde vorgesehen. Hierfür bitten wir um Kontaktaufnahme, damit wir eine auf ihre Situation zutreffende Antwort geben können.

    Zusatzausbildung:

  • Passagierberechtigung
  • 10 Stunden Flugerfahrung nach Erwerb der Klassenberechtigung UL-A, Fachgespräch/Prüfungsflug mit einem Fluglehrer

  • Schleppflugberechtigung für das Schleppen von Segelflugzeugen
  • Theoretische und praktische Ausbildung im Umfang von 5 Segelschleppflügen unter Aufsicht

  • Schleppflugberechtigung für das Schleppen von Bannern
  • Theoretische und praktische Ausbildung im Umfang von 5 Bannerschleppflügen unter Aufsicht

  • Schleppflugberechtigung für das Schleppen von Hängegleitern
  • Theoretische und praktische Ausbildung im Umfang von 5 Hängegleiterschleppflügen unter Aufsicht

  • Kunstflugberechtigung
  • Theoretische und praktische Ausbildung nach dem definierten Ausbildungsprogramm herausgegeben vom Österreichischen Aeroclub.