Der Ultraleichtschein mit der Klassenberechtigung UL-A berechtigt seinen Inhaber als verantwortlicher Pilot auf UL-Flugzeugen im nichtgewerblichen Luftverkehr zu fliegen.
Ausbildungsumfang:
Theorie im Umfang von 107 Stunden (50% können mittels Selbststudium absolviert werden)
Praktische Ausbildung auf Ikarus C42, mindestens 30 Stunden Flugausbildung, davon 10 Stunden im Alleinflug
Anforderung:
Mindestalter: 17 Jahre
Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
Funksprechzeugnis der Klasse BFZ, EFZ oder AFZ
Das
Funksprechzeugnis wird auch von UL-FLUG angeboten. Kurse hierfür werden individuell abgehalten.
Anrechnung von Kenntnissen und Lizenzen für die Ausbildung:
Dies ist sowohl theoretisch, wie auch praktisch möglich und seitens der Behörde vorgesehen. Hierfür bitten wir um Kontaktaufnahme, damit wir eine auf ihre Situation zutreffende Antwort geben können.
Zusatzausbildung:
Passagierberechtigung
10 Stunden Flugerfahrung nach Erwerb der Klassenberechtigung UL-A, Fachgespräch/Prüfungsflug mit einem Fluglehrer
Schleppflugberechtigung für das Schleppen von Segelflugzeugen
Theoretische und praktische Ausbildung im Umfang von 5 Segelschleppflügen unter Aufsicht
Schleppflugberechtigung für das Schleppen von Bannern
Theoretische und praktische Ausbildung im Umfang von 5 Bannerschleppflügen unter Aufsicht
Schleppflugberechtigung für das Schleppen von Hängegleitern
Theoretische und praktische Ausbildung im Umfang von 5 Hängegleiterschleppflügen unter Aufsicht
Kunstflugberechtigung
Theoretische und praktische Ausbildung nach dem definierten Ausbildungsprogramm herausgegeben vom Österreichischen Aeroclub.