ULTRALEICHTSCHEIN MIT KLASSENBERECHTIGUNG UL-T

(Tragschrauber)

 

Der Ultraleichtschein mit UL-T berechtigt seinen Inhaber als verantwortlicher Pilot auf Tragschraubern im nichtgewerblichen Luftverkehr zu fliegen.

Ausbildungsumfang:

  • Theorie im Umfang von 74 Stunden
  • Praktische Ausbildung auf MT 03, mindestens 35 Stunden Flugausbildung und 150 Landungen, davon

    10 Stunden in Begleitung eines Fluglehrers
    5 Stunden im Alleinflug
    20 Alleinlandungen
  • Anforderung:

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
  • Funksprechzeugnis der Klasse BFZ, EFZ oder AFZ
  • Das Funksprechzeugnis wird auch von UL-FLUG angeboten. Kurse hierfür werden individuell abgehalten.

    Anrechnung von Kenntnissen und Lizenzen für die Ausbildung:

    Dies ist sowohl theoretisch, wie auch praktisch möglich und seitens der Behörde vorgesehen. Hierfür bitten wir um Kontaktaufnahme, damit wir eine auf ihre Situation zutreffende Antwort geben können.

    Zusatzausbildung:

  • Passagierberechtigung
  • 10 Stunden Flugerfahrung nach Erwerb der Klassenberechtigung UL-T, Fachgespräch/Prüfungsflug von mindestens 50 km mit einem Fluglehrer