Der Ultraleichtschein mit UL-T berechtigt seinen Inhaber als verantwortlicher Pilot auf Tragschraubern im nichtgewerblichen Luftverkehr zu fliegen.
Ausbildungsumfang:
Theorie im Umfang von 74 Stunden
Praktische Ausbildung auf MT 03, mindestens 35 Stunden Flugausbildung und 150 Landungen, davon
10 Stunden in Begleitung eines Fluglehrers
5 Stunden im Alleinflug
20 Alleinlandungen
Anforderung:
Mindestalter: 17 Jahre
Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
Funksprechzeugnis der Klasse BFZ, EFZ oder AFZ
Das
Funksprechzeugnis wird auch von UL-FLUG angeboten. Kurse hierfür werden individuell abgehalten.
Anrechnung von Kenntnissen und Lizenzen für die Ausbildung:
Dies ist sowohl theoretisch, wie auch praktisch möglich und seitens der Behörde vorgesehen. Hierfür bitten wir um Kontaktaufnahme, damit wir eine auf ihre Situation zutreffende Antwort geben können.
Zusatzausbildung:
Passagierberechtigung
10 Stunden Flugerfahrung nach Erwerb der Klassenberechtigung UL-T, Fachgespräch/Prüfungsflug von mindestens 50 km mit einem Fluglehrer